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   OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13   

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https://dejure.org/2013,24265
OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13 (https://dejure.org/2013,24265)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.09.2013 - 12 ME 114/13 (https://dejure.org/2013,24265)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. September 2013 - 12 ME 114/13 (https://dejure.org/2013,24265)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Aufforderung zur Vorlage eines Keimgutachtens als behördliche Verfahrenshandlung (hier: in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren); Isolierte Überprüfung nach § 44a VwGO im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 44a
    Aufforderung zur Vorlage eines Keimgutachtens als behördliche Verfahrenshandlung (hier: in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren); Isolierte Überprüfung nach § 44a VwGO im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufforderung zur Vorlage eines Keimgutachtens als behördliche Verfahrenshandlung (hier: in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren); Isolierte Überprüfung nach § 44a VwGO im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein sofortiger Rechtsschutz gegen Aufforderung zur Vorlage eines Keimgutachtens für Geflügelmast

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 6
  • NVwZ-RR 2013, 988
  • DÖV 2013, 952
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 4.12

    Akteneinsicht; Auswahlentscheidung; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13
    § 44a VwGO ist zwar einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen darf, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 55, juris Rn. 22; Stelkens, in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 44a Rn. 29 m. w. N).
  • BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Nichtgewährung von Akteneinsicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13
    § 44a VwGO ist zwar einschränkend dahingehend auszulegen, dass der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfung nicht zu unzumutbaren Nachteilen führen darf, die in einem späteren Prozess nicht mehr vollständig zu beseitigen sind (BVerfG, Beschl. v. 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90 -, NJW 1991, 415, juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 20.11.2012 - 1 WB 4.12 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 55, juris Rn. 22; Stelkens, in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 44a Rn. 29 m. w. N).
  • BVerwG, 21.03.1997 - 11 VR 2.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung zur Untersagung der Anhörung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13
    Zu den nach dieser Vorschrift ausgeschlossenen Rechtsbehelfen zählen - wie das Verwaltungsgericht bereits ausgeführt hat - auch die Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes (BVerwG, Beschl. v. 21.3.1997 - 11 VR 2.97 -, NVwZ-RR 1997, 663; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz, 6. Aufl., Rn. 60).Die Regelung des § 44a VwGO führt allerdings bereits zur Unzulässigkeit des Rechtsbehelfs (vgl. dazu Stelkens, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Aug. 2012, § 44a Rn. 24; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl., § 44a Rn. 1).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 12 ME 37/13

    Einstweiliger Rechtsschutz auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.09.2013 - 12 ME 114/13
    Eine entsprechende Regelungsanordnung, die einen möglichen Anspruch auf Neubescheidung des (aus Sicht des Antragstellers) rechtswidrig abgelehnten Antrags in der Hauptsache endgültig vorwegnehmen würde, kommt aber nur in Betracht, wenn der Antragsteller anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, würde er auf den Abschluss eines Klageverfahrens verwiesen werden (Beschl. d. Sen. v. 24.7.2013 - 12 ME 37/13 -, juris Rn. 17; ob ein Anspruch auf (Neu-)Bescheidung überhaupt Gegenstand einer einstweiligen Anordnung sein kann, ist schon umstritten, vgl. dazu Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, a. a. O., § 123 Rn. 158 ff., Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a. a. O., Rn. 209 ff., jeweils m. w. N.).
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